hamburg

Dorothee Krüger

Rechtsanwältin

Dorothee Krüger Rechtsanwältin Hamburg

Kontakt


Telefon: +49 40 4223 6660-43
E-Mail: d.krueger@roser-hamburg.de

Qualifikationen

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  • Wirtschaftsjuristin (Universität Bayreuth)
  • Rechtsanwältin (seit 2012)



Ausbildung und Werdegang

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  • Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osnabrück und Bayreuth (Erstes Juristisches Staatsexamen) mit Zusatzabschluss Wirtschaftsjuristin (Schwerpunkte Steuern und Finanzen)
  • Referendariat in Hamburg, Lübeck und Kapstadt (Zweites Juristisches Staatsexamen im Land Schleswig-Holstein)
  • Seit 2012: Roser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



Schwerpunkte

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  • Vertragsrecht, Handelsrecht
  • F&E-Verträge, Kooperations- und Lizenzvereinbarungen
  • Insolvenzrecht
  • Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
  • Prozessführung



Sprachen

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  • Deutsch
  • Englisch



Referenzen (Auswahl)

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  • Kenntnis der gängigen Qualitätssicherungsvereinbarungen und sonstiger Bedingungen (Special Terms) in der Automotive- und Zulieferindustrie
  • Beratung mittelständischer Unternehmen im Rahmen zahlreicher Einkaufs-, Liefer- und Vertriebsprojekte (national und international)
  • Beratung mittelständischer Unternehmen bei F&E-Projekten und Kooperationsvorhaben
  • Beratung eines Zulieferers im Rahmen eines Produkthaftungsfalls und einer Rückrufaktion
  • Kartellrechtliche Beratung eines Automobilzulieferers bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
  • Planüberwachung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • Vertretung mittelständischer Unternehmen aus dem Bereich Stahl, Bahntechnik im Rahmen selbständiger Beweisverfahren



Veröffentlichungen (Auswahl)

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  • Missbrauch der Vertretungsmacht bei Veräußerung des wesentlichen Gesellschaftsvermögens einer GmbH – wann liegen genügend Indizien für ein „Sichaufdrängen“ vor, NZG 2024, 150 (Co-Autorin)
  • Die konkludente Beschlussfassung in der GbR – Anforderungen bei Ausschluss eines Gesellschafters, NZG 2023, 835 (Co-Autorin)
  • Zuordnung von Schadensersatzansprüchen bei Zahlungsausfällen des Alleingesellschafters einer GmbH, NZG 2022, 1552 (Co-Autorin)
  • Kein Vorteilsausgleich bei Nacherfüllungsanspruch, NZG 2022, 1268 (Co-Autorin)
  • Aufwendungsersatz für Ausbau einer verbundenen Sache, NZG 2022, 1022 (Co-Autorin)
  • Bestimmung des Begehungsorts nach § 15 Abs. 2 Satz 2 GeschGehG, DB 2022, 1843 (Co-Autorin)



Blog-Artikel

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