hamburg
Dorothee Krüger
Rechtsanwältin
Kontakt
Telefon: +49 40 4223 6660-43
E-Mail: d.krueger@roser-hamburg.de
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Qualifikationen
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- Wirtschaftsjuristin (Universität Bayreuth)
- Rechtsanwältin (seit 2012)
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Ausbildung und Werdegang
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- Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osnabrück und Bayreuth (Erstes Juristisches Staatsexamen) mit Zusatzabschluss Wirtschaftsjuristin (Schwerpunkte Steuern und Finanzen)
- Referendariat in Hamburg, Lübeck und Kapstadt (Zweites Juristisches Staatsexamen im Land Schleswig-Holstein)
- Seit 2012: Roser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Schwerpunkte
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- Vertragsrecht, Handelsrecht
- F&E-Verträge, Kooperations- und Lizenzvereinbarungen
- Insolvenzrecht
- Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
- Prozessführung
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Sprachen
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- Deutsch
- Englisch
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Referenzen (Auswahl)
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- Kenntnis der gängigen Qualitätssicherungsvereinbarungen und sonstiger Bedingungen (Special Terms) in der Automotive- und Zulieferindustrie
- Beratung mittelständischer Unternehmen im Rahmen zahlreicher Einkaufs-, Liefer- und Vertriebsprojekte (national und international)
- Beratung mittelständischer Unternehmen bei F&E-Projekten und Kooperationsvorhaben
- Beratung eines Zulieferers im Rahmen eines Produkthaftungsfalls und einer Rückrufaktion
- Kartellrechtliche Beratung eines Automobilzulieferers bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
- Planüberwachung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Vertretung mittelständischer Unternehmen aus dem Bereich Stahl, Bahntechnik im Rahmen selbständiger Beweisverfahren
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Veröffentlichungen (Auswahl)
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- Missbrauch der Vertretungsmacht bei Veräußerung des wesentlichen Gesellschaftsvermögens einer GmbH – wann liegen genügend Indizien für ein „Sichaufdrängen“ vor, NZG 2024, 150 (Co-Autorin)
- Die konkludente Beschlussfassung in der GbR – Anforderungen bei Ausschluss eines Gesellschafters, NZG 2023, 835 (Co-Autorin)
- Zuordnung von Schadensersatzansprüchen bei Zahlungsausfällen des Alleingesellschafters einer GmbH, NZG 2022, 1552 (Co-Autorin)
- Kein Vorteilsausgleich bei Nacherfüllungsanspruch, NZG 2022, 1268 (Co-Autorin)
- Aufwendungsersatz für Ausbau einer verbundenen Sache, NZG 2022, 1022 (Co-Autorin)
- Bestimmung des Begehungsorts nach § 15 Abs. 2 Satz 2 GeschGehG, DB 2022, 1843 (Co-Autorin)
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Blog-Artikel
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- Kein Abzug „neu für alt“ bei Anspruch auf Nachbesserung und Schadensersatz einer mangelhaften Sache, BGH, Urteil vom 13.05.2022 – V ZR 231/20
- Schadensersatz des GmbH-Alleingesellschafters bei Mietmangel, BGH, Urteil vom 29.06.2022 – XII ZR 6/21
- Rechtliche Konsequenzen eines Gaslieferstopps
- Kein Aufwendungsersatz bei Verbindung von gekauften Rohren zu Rohrleitungssystem, OLG Köln, Urteil vom 07.04.2022 – 15 U 82/21
- OLG Karlsruhe: Begehungsort ist nicht Schadensort, Beschluss vom 31.03.2022 – 6 W 15/22
- Fiktive Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht zulässig, BGH, Urteil vom 12.03.2021 – V ZR 33/19
- Auswirkungen der Pandemie auf Ihre Lieferbeziehungen
- Zur Beschlussfassung über Geschäftsführergehälter und deren Angemessenheit, OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2019 – 8 U 7/17
- Rückforderung von Geschenken der (Schwieger-)Eltern nach Trennung des Paares, BGH, Urteil vom 18.06.2019 – X ZR107/16