Trans­pa­renz­re­gis­ter:
Die regis­ter­füh­ren­de Stel­le for­dert zu gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ner Mit­tei­lung auf

Das Trans­pa­renz­re­gis­ter schreibt der­zeit Rechts­ein­hei­ten an, zu denen noch kei­ne Mit­tei­lung der wirt­schaft­lich Berech­tig­ten vor­liegt. Dies hat das Trans­pa­renz­re­gis­ter auf sei­ner Web­sei­te bekannt­ge­ge­ben. In den Anschrei­ben infor­miert die regis­ter­füh­ren­de Stel­le über die Mit­tei­lungs­pflicht und for­dert die betrof­fe­nen Rechts­ein­hei­ten dazu auf, die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Mit­tei­lung zum Trans­pa­renz­re­gis­ter vorzunehmen. 


Mit­tei­lungs­pflicht

Die Mit­tei­lungs­pflicht zum Trans­pa­renz­re­gis­ter gilt nach §§ 21, 22 Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) für alle juris­ti­schen Per­so­nen des Pri­vat­rechts, ein­ge­tra­ge­ne Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Trusts bzw. trust­ähn­li­che Rechts­ge­stal­tun­gen. Mit­tei­lungs­pflich­ti­ge Rechts­ein­hei­ten haben die in § 19 Abs. 1 GwG genann­ten Anga­ben zu ihren wirt­schaft­lich Berech­tig­ten (Vor- und Nach­na­men, Geburts­da­tum, Wohn­ort, Art und Umfang des wirt­schaft­li­chen Inter­es­ses, alle Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten) ein­zu­ho­len und an das Trans­pa­renz­re­gis­ter zu melden. 

Eine vor­sätz­lich oder leicht­fer­tig unter­las­se­ne Mit­tei­lung zum Trans­pa­renz­re­gis­ter stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar und kann nach § 56 Abs. 1 GwG mit einem Buß­geld von bis zu 150.000 Euro geahn­det werden. 


Pra­xis­hin­weis

Rechts­ein­hei­ten, die ihre wirt­schaft­lich Berech­tig­ten noch nicht dem Trans­pa­renz­re­gis­ter mit­ge­teilt haben, soll­ten dies unver­züg­lich nach­ho­len. Fer­ner ist die Mit­tei­lung zum Trans­pa­renz­re­gis­ter fort­lau­fend zu aktua­li­sie­ren. Es ist daher sinn­voll, die Aktua­li­tät des Trans­pa­renz­re­gis­ter­ein­trags in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu überprüfen. 

Die Mit­tei­lung der wirt­schaft­lich Berech­tig­ten kann über die Web­sei­te des Trans­pa­renz­re­gis­ters nach Regis­trie­rung mit einem Nut­zer­kon­to mit­tels eines Ein­rei­chungs­as­sis­ten­ten vor­ge­nom­men wer­den. Sofern Schwie­rig­kei­ten bei der Ermitt­lung der wirt­schaft­lich Berech­tig­ten bestehen, emp­fiehlt es sich, einen Rechts­an­walt zu konsultieren.

Ansprechpartner


Frederik Seifert

Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Steuerberater

Telefon: +49 40 4223 6660-41

Marie Peters

Rechtsanwältin

Telefon: +49 40 4223 6660-50

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