Finanzverwaltung:
Differenzierte Freitextfelder in Steuererklärungen 2025 und Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2026
Die Finanzverwaltung führt in einigen Formularen für das Jahr 2025 erstmalig differenzierte Freitextfelder ein. Dies soll vermutlich die nachfolgende personelle Bearbeitung durch die Finanzämter auch unter Risikoaspekten verbessern. Auf Unternehmensseite sollte die Neugestaltung der Freitextfelder erneut Gelegenheit sein, steuerliche Risiken frühzeitig zu erfassen, einzuordnen und ggf. im Rahmen der Freitextfelder gezielt offen zu legen.
Hintergrund
Die Steuerfestsetzung erfolgt in vielen Fällen ausschließlich automationsgestützt. Dennoch soll es in jeder Steuererklärung möglich sein, weitere, nicht maschinell verarbeitbare Angaben zum individuellen Fall zu machen. Hierzu wird das sog. Freitextfeld belegt, was zur Aussteuerung des Vorgangs aus dem automatisierten Prozess und einer personellen Beurteilung im Finanzamt führt.
Neuerung
Bisher war für entsprechende Angaben das Freitextfeld lediglich auf „Ja“ zu setzen, um auf ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu weiteren oder abweichenden Angaben und Sachverhalten oder eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsaufassung hinzuweisen. In den aktualisierten Formularen sind ergänzende Angaben nun zwingend den folgenden vier Fallgruppen zuzuordnen:
In der Steuererklärung
- konnten steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden;
- wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten;
- sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden;
- liegen mehrere der vorgenannten Gründe vor.
Erläuterungen hierzu sind in einer gesonderten Anlage „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ vorzunehmen.
Praxishinweis
Eine wesentliche inhaltliche Änderung ergibt sich durch diese zusätzliche formelle Untergliederungspflicht nicht – auch bisher sollten die Gründe für die Nutzung des Freitextfeldes in den beigefügten Erläuterungen angegeben sein, um das Ziel – i.d.R. Vermeidung strafrechtlicher Risiken durch unzureichende Angaben – zu erreichen.
Die Nutzung des Freitextfeldes ist erforderlich, wenn der Steuererklärung erkennbare Zweifel zugrunde liegen – wie nicht vollständig bekannter Sachverhalt, abweichende Rechtsauffassung, unklare Rechtslage. Die Offenlegung dieser Unsicherheiten mindert das strafrechtliche Risiko aus einem Unterlassen notwendiger Angaben gegenüber der Finanzverwaltung. durch Nutzung des Freitextfeldes. Die Anregung einer „vertieften personellen Prüfung“ kann hilfreich sein, da sich das Finanzamt dann später schwerer auf eine „neue Tatsache“ für die nachtteilige Änderung eines Bescheides berufen kann.
Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind die differenzierten Freitextfelder bereits aktuell zu beachten.