Home­of­fice-Pau­scha­le für alle –
ein ver­un­glück­tes Gesetz mit unge­ahnt vie­len Anwendungsfällen

Gesetz­li­che Neuregelung

Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 wur­de in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG die soge­nann­te Home­of­fice-Pau­scha­le (jetzt gesetz­lich als Tages­pau­scha­le“ bezeich­net) inhalt­lich aus­ge­wei­tet, betrags­mä­ßig erhöht und zeit­lich ent­fris­tet. Bei einer über­wie­gen­den Erwerbs­tä­tig­keit an einem Tag in der häus­li­chen Woh­nung kön­nen pau­schal 6 Euro als Wer­bungs­kos­ten bzw. Betriebs­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den, wenn es kei­ne ers­te (regel­mä­ßi­ge) Tätig­keits­stät­te gibt oder die­se nicht auf­ge­sucht wird. Die­ser Abzug ist ins­ge­samt auf 1.260 Euro im Jahr beschränkt, dies ent­spricht 210 Tagen im Jahr. 


Vie­le Anwen­dungs­fäl­le über den Home­of­fice-Tag“ hinaus

Mit der Ent­fris­tung der Home­of­fice-Pau­scha­le trägt der Gesetz­ge­ber dem Umstand Rech­nung, dass zuneh­mend zumin­dest tage­wei­se zu Hau­se gear­bei­tet wird. Für den klas­si­schen Home­of­fice-Tag“ berei­tet die Rege­lung auch kei­ne Probleme. 

Abseits von die­sem Nor­mal­fall“ gibt es aber eine Rei­he von Umstän­den, bei denen nach der gesetz­li­chen Rege­lung eben­falls eine sol­che Pau­scha­le gel­tend gemacht wer­den kann, zum Beispiel:

  • bei (gerin­ger) Arbeit am Wochen­en­de; wenn außer­halb der regu­lä­ren Arbeits­zeit zu Hau­se gear­bei­tet wird (auch kurz­zei­tig), kann eine sol­che Pau­scha­le gel­tend gemacht werden,
  • wenn Neben­tä­tig­kei­ten von zu Hau­se aus erle­digt wer­den (Neben­job, selb­stän­di­ge Neben­tä­tig­keit, Ver­mie­tung) kann für jedes Tätig­keitwer­den zu Hau­se i.d.R. die Pau­scha­le ange­setzt werden,
  • selbst wenn im Urlaub oder Krank­heits­fall (gering) zu Hau­se gear­bei­tet wird (zum Bei­spiel dienst­li­che E‑Mails gele­sen wer­den), ist dies eine beruf­li­che Tätig­keit, für die eine Pau­scha­le ange­setzt wer­den kann,
  • bei geplan­ter beruf­li­cher Ver­än­de­rung kön­nen Vor­be­rei­tungs- und Bewer­bungs­tä­tig­kei­ten zu Hau­se eine sol­che Pau­scha­le eröffnen. 

Selbst Son­der­tä­tig­kei­ten“ (Krank­mel­dung beim Arbeit­ge­ber, Rei­ni­gen Dienst­wa­gen, Erstel­len Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung) stel­len beruf­li­che Tätig­kei­ten dar, die – wenn sie in der häus­li­chen Woh­nung“ erle­digt wer­den – begüns­tigt sind. Ob die häus­li­che Woh­nung“ nur Innen­räu­me umfasst oder auch Bal­ko­ne, Ter­ras­sen oder die Ein­fahrt mit dem gepark­ten (Dienst-)Wagen ist nicht ein­deu­tig, letzt­lich aber auch kaum zu kontrollieren.


Pra­xis­hin­weis

Der Gesetz­ge­ber hat eine Rege­lung geschaf­fen, die eine Viel­zahl von Anwen­dungs­fäl­len über den Home­of­fice-Tag“ hin­aus eröff­net. Auf­grund der Viel­zahl der Anwen­dungs­fäl­le ist davon aus­zu­ge­hen, dass (fast) alle Erwerbs­tä­ti­gen die Pau­scha­le in ihren Ein­kom­men­steu­er­erklä­run­gen gel­tend machen kön­nen. Aus­führ­lich mit vie­len Bei­spie­len ist dies in einem Auf­satz des Ver­fas­sers in DStR 2023, 601 dar­ge­stellt, den wir Ihnen bei Inter­es­se gern zusenden. 

Beacht­lich ist, dass die Rich­tig­keit der Anwen­dung durch Drit­te (der Finanz­ver­wal­tung) schon dem Grun­de nach kaum über­prüf­bar sein wird. Es bleibt abzu­war­ten, ob die Finanz­äm­ter den Anga­ben in den Steu­er­erklä­run­gen fol­gen oder ähn­lich wie bei Dienst­wa­gen und häus­li­chen Arbeits­zim­mern eine Viel­zahl von Ein­zel­fra­gen gericht­lich geklärt wer­den müssen.

Ansprechpartner


Dr. Heiko Haupt

Geschäftsführer
Steuerberater

Telefon: +49 341 217 859-71

Wir verwenden die nachfolgend aufgeführten Cookies, um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Dadurch erhobene Daten geben wir an unsere Partner für Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Die jeweilige Einwilligung für die Nutzung der Cookies ist freiwillig, für die Nutzung dieser Website nicht notwendig und kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.