Gesetzesentwurf:
Ab 2026 müssen Kryptobörsen Transaktionen an Finanzbehörden melden
Hintergrund
Am 4. November 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für das sogenannte DAC8-Umsetzungsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz wird die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht umsetzen. Ein Kernstück des DAC8-Umsetzungsgesetzes bildet das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu umfassenden Sorgfalts- und Meldepflichten mit dem Ziel verpflichtet, die Steuertransparenz bei Geschäften mit Kryptowährungen zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Da Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. anonym verwendet werden können, gibt es aktuell die Möglichkeit, steuerpflichtige Gewinne am Finanzamt „vorbeizuschleusen“. Um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, fordern Finanzbehörden daher verstärkte Meldepflichten auf dem Kryptomarkt. Durch dieses Gesetz werden alle relevanten Informationen zu Transaktionen und Vermögenswerten von Krypto-Anlegern automatisch an die Steuerbehörden weitergeleitet und zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. In Deutschland sollen diese Regelungen ab 2026 greifen.
Welche Daten müssen Kryptobörsen an die Steuerbehörden melden?
- Persönliche Identifikationsdaten: Dazu gehören der Name und die Anschrift des Kunden sowie dessen persönliche Steuer-Identifikationsnummer, sodass eine eindeutige Zuordnung zur steuerpflichtigen Person möglich ist.
- Transaktionsdaten: Jede Transaktion wird erfasst, inklusive deren Wert sowie Kauf- und Verkaufsdaten.
- Vermögensstand: Der aktuelle Stand und die Art der gehaltenen digitalen Vermögenswerte werden dokumentiert, um die Steuerbehörden über das Vermögen des Anlegers zu informieren.
- Kontoinformationen: Neben den Kontonummern sollen auch Walletadressen ohne Übertragung deren öffentlicher Schlüssel gemeldet werden.
Historische Transaktionen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2026 durchgeführt wurden, sollen von der Meldepflicht ausgenommen sein.
Welche Kryptobörsen sind davon betroffen?
Die Meldepflicht erstreckt sich auf alle Anbieter, die beruflich oder gewerblich Dienstleistungen für Kryptowerte gegenüber in der EU ansässigen Personen erbringen. Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowährungen, die Durchführung von Transaktionen sowie der Betrieb einer Handelsplattform. Dies ist unabhängig davon, wo diese Dienstleister ihren Sitz haben. Der Anwendungsbereich erstreckt sich somit auch auf Börsen, die nicht in der EU ansässig sind.
Praxishinweis
Diese umfassenden Datenmeldungen sind darauf ausgelegt, dass Finanzbehörden Einblick in die Handelsaktivitäten von Anlegern erhalten und so etwaige unversteuerte Gewinne erkennen können. Investoren, die ihren Steuererklärungspflichten bisher nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, können durch rechtzeitige und vollständige Nacherklärung (Selbstanzeige) strafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
Unabhängig von dem Informationsaustausch ab 2026 ist bereits heute Folgendes zu beachten:
- Offenlegung der Krypto-Transaktionen im Rahmen der Steuererklärung
Es besteht schon immer die Verpflichtung, bestimmte Gewinne (und Verluste) aus Kryptowährungen in der Steuererklärung anzugeben. Dies betrifft im Betriebsvermögen – unabhängig von der Haltedauer – alle Geschäftsvorfälle, die durch den Tausch oder die Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden. Werden die Währungen im Privatvermögen gehalten, erfolgt die Versteuerung als sogenanntes Spekulationsgeschäft, wenn die Veräußerung und Anschaffung innerhalb eines Jahres erfolgt. - Dokumentation aller Transaktionen
Für eine korrekte und vollständige Erfassung im Rahmen der Steuererklärung ist es entscheidend, alle Transaktionen lückenlos zu dokumentieren. Dazu gehören Kauf- und Verkaufszeitpunkte, Preise sowie eventuelle Gebühren und der jeweilige Kurs der Kryptowährungen. Anleger sollten sich daher angewöhnen, umfassende Aufzeichnungen über ihre Krypto-Aktivitäten zu führen, da bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden detaillierte Nachweise angefordert werden können. Zur Dokumentation bieten sich Softwarelösungen an, die aber nicht „blind“ in die Steuererklärungen übernommen werden sollten. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Daten aus allen Wallets und allen Börsen enthalten sind und richtig verarbeitet werden. - Beratung durch Steuerexperten für Kryptowährungen
Da das Steuerrecht in Bezug auf Kryptowährungen jung und sehr komplex ist, kann es zu regelmäßigen Anpassungen kommen. Daher ist eine steuerliche Beratung empfehlenswert. Diese kann helfen, steuerliche Pflichten zu erkennen und mögliche Steuerfallen zu umgehen. Vor allem bei komplexen Handelsstrategien kann eine fundierte Beratung langfristig Kosten sparen und gleichzeitig rechtliche Sicherheit bieten.