BFH:
EuGH-Vorlage zu nicht-steuerbaren Innenumsätzen einer Organschaft
Der BFH legte dem EuGH die Frage vor, ob er weiter an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit sog. Innenumsätze festhält (Beschluss vom 26.01.2023 – V R 20/22 (V R 40/19)). Der BFH hatte in einer aktuellen Entscheidung hieran Zweifel geäußert.
Steuerbarkeit sog. Innenumsätze: Nach deutschem Umsatzsteuergesetz und gefestigtem Verständnis der Finanzverwaltung sind die im Inland gelegenen Unternehmensteile eines Organkreises als ein Unternehmen zu behandeln; Umsätze zwischen den Mitgliedern einer Organschaft unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer.
Praxishinweis
Die Frage der Qualität von Innenumsätzen betrifft ein zentrales Merkmal der deutschen umsatzsteuerlichen Organschaft. Eine Abkehr von dem bisherigen Verständnis hätte weitreichende Folgen für entgeltliche Umsätze innerhalb einer Organschaft zwischen Unternehmenseinheiten, bei denen der Vorsteuerabzug teilweise oder vollständig versagt wird. Ein zentraler Vorteil der umsatzsteuerlichen Organschaft für Unternehmen, die nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, wäre nicht mehr länger gegeben. Für die Gestaltungsberatung sind damit im Hinblick auf die ausstehende EuGH-Entscheidung die Vor- und Nachteile bei einer erstmaligen Begründung und entsprechender Dispositionsfreiheit abzuwiegen.
Ansprechpartner
Timo Vahsen
Geschäftsführer
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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