BGH:
Zur Rückforderung von Geschenken der Schwiegereltern nach Trennung des beschenkten Paars
01.08.2019
Entscheidung
Der BGH hat entschieden, dass Eltern bei größeren Geldgeschenken für den Erwerb einer gemeinsamen Wohnimmobilie die Schenkung vom Ex-Partner der Tochter zurückfordern können, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft kurze Zeit später scheitert. Hier greift, ähnlich wie bei Schwiegereltern-Geschenken, der Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH, Urteil vom 18.06.2019 – X ZR 107/16).
Hintergrund
Der Beklagte kaufte mit seiner Frau, mit der er seit 2002 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebte, eine Immobilie, die sie selbst bewohnten. Die Kläger, Eltern der Frau, unterstützen das Paar bei der Finanzierung mit einem Betrag in Höhe von ca. € 100.000. Als sich das Paar im Jahr 2013 trennte, forderten die Kläger die Hälfte der zugewandten Beträge von dem Beklagten zurück, was dieser verweigerte.
Der BGH bestätigte die Entscheidung des OLG, wonach ein Anspruch der klagenden Eltern mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage zu begründen sei. Die Kläger seien bei der Zuwendung davon ausgegangen, dass die Beziehung des Paares lebenslangen Bestand haben werde. Wie bei jedem anderen Vertrag können auch beim Schenkungsvertrag schwerwiegende Veränderungen bestimmter Umstände oder Vorstellungen, die nicht Vertragsinhalt sind, wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine Anpassung oder eine Lösung vom Vertrag erforderlich machen.
Hierbei sei jedoch zu beachten, dass der Schenkungsvertrag kein Vertrag darstelle, bei welchem Leistung und Gegenleistung ausgetauscht werde. Vielmehr sei er durch eine unentgeltliche Zuwendung gekennzeichnet, wobei der Beschenkte keine Gegenleistung erbringen müsse, sondern dem Schenker lediglich Dank „schulde“.
Der BGH führt weiter aus, dass der Schenker grundsätzlich damit rechnen müsse, dass eine Beziehung nicht ein Leben lang halte. Hier sei die Geschäftsgrundlage nicht deshalb weggefallen, weil die Beziehung nicht das ganze Leben gehalten habe, sondern weil sich das Paar schon weniger als zwei Jahren nach der Schenkung getrennt hatten.
Praxishinweis
Geschenke der (zukünftigen) Schwiegereltern finden in der Praxis häufig statt, wobei die Beteiligten den Trennungsfall und die daraus resultierenden Folgen oftmals nicht einkalkulieren. Der BGH stellt fest, dass bei einer Trennung nach weniger als zwei Jahren das Geschenk zurückgefordert werden kann. Einer Quotelung nach Beziehungsdauer folgte der BGH nicht. Bei einer Rückforderung soll daher das ganze Geldgeschenk zurückerhalten werden. Streitigkeiten im Trennungsfall der Kinder werden sich letztlich aber nur durch entsprechende vertragliche Gestaltung vermeiden lassen – aber wer möchte in dieser Situation an so etwas schon denken.